Die Lagerstufen geben Auskunft über die Haft- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Konzentrationslagern. Das Konzentrationslager Mauthausen hatte mit der Lagerstufe III die höchste Stufe, was bedeutete, dass die Haft- und Arbeitsbedingungen in diesem Lager besonders hart waren.
Bei der Inhaftierung wurde den Häftlingen eine Lagerstufe zugewiesen. In die Lagerstufe I wurden jene Häftlinge eingestuft, die als „wenig belastet“ und „unbedingt besserungsfähig“ galten. Die Lagerstufe III wurde „schwerbelasteten und kriminellen“ Häftlingen zugeteilt. Unter diesem Link findest du die Anweisung zur Einstufung der Konzentrationslager 1940 nachlesen kannst: Arolsen Archives - International Center on Nazi Persecution | 1924000 - Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung gegen Waffenmißbrauch, vom 25.7.30 - Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern über das Verbot der "Ernsten Bibel ...