Zuchthausstrafen bis in die 1950er Jahre

Mich interessiert, warum einige Strafen zum Beispiel wenn Feindbegünstigung etc. bis in die 1950er aufrechterhalten wurden.

Richard Schaefer

14.2.2026

2 „Gefällt mir“

Meine Vermutung:

tldr: weil man 1950 der Meinung war, dass die Urteile rechtsverbindlich waren.

Ein Beispiel hierfür sind die Gerichtsverhandlungen der 1950er Jahre zur Erschießung des Kommandeurs der Düsseldorfer Schutzpolizei, Oberstleutnant Franz Jürgens und weiterer vier Personen, die, um der Bevölkerung sinnloses Leid zu ersparen, die Stadt Düsseldorf kampflos an die alliierten Truppen übergeben wollten (Aktion Rheinland).[37] Die Ermordung von Jürgens und den vier Zivilisten wurden vom März 1949 bis zum Dezember 1952 in vier Gerichtsverfahren untersucht. Das Landgericht Düsseldorf 1949 interpretierte es nach 1945 geltendem Recht als „militärischen Aufruhr“. Das Landgericht Wuppertal 1950 und der Bundesgerichtshof 1952 erklärten die Standgerichtsverfahren für rechtsverbindlich. Unter anderem beriefen sie sich darauf, dass es in fast allen Staaten in Kriegszeiten Standgerichte gebe.[38] Dagegen wird heute anerkannt:

„Die Wehrmachtgerichte waren ein Instrument des nationalsozialistischen Unrechtsstaates.“

Richard von Weizsäcker (2007)[39]

wiki


Neben “Fahnenflucht“ und “Zersetzung der Wehrkraft“ gab es noch einen dritten und für die Diskussion um Rehabilitierung und Wertschätzung der Verurteilten zugleich schwierigsten Straftatbestand gemäß MStGB: “Kriegsverrat“. Er ist ein von den Nationalsozialist:innen erfundener Verfolgungsgrund, der durch schwammige Formulierungen ausgedehnt und meist mit dem Tod bestraft wurde. Mit dem “Kriegsverrat“-Paragraphen konnten die unterschiedlichsten Formen widerständigen Verhaltens oder Abweichungen von Vorschriften als “Landesverrat“ oder “Feindbegünstigung“ verfolgt werden. Meinungsäußerungen, Handlungen oder Gesinnungen, die dem NS-Regime zuwider liefen, konnten als Verrat verfolgt und mit dem Tod bestraft werden. Dazu konnte bereits Kontakt zu Kriegsgefangenen, das Verteilen von Flugblättern innerhalb der Wehrmacht oder eine politisch konträre Gesinnung zählen. Aber auch Sabotage und “Kollaboration mit dem Feind“ wurden als “Kriegsverrat“ geahndet. Trotzdem wurden wegen “Kriegsverrat“ Verurteilte bis zum Jahr 2009 von einer Rehabilitierung ausgeschlossen, da Vorurteile sie als vermeintliche “Kameradenschweine“ und “Kriegsverräter“, die Leben ihrer Kameraden gefährdet hätten, brandmarkten.

link

2 „Gefällt mir“

Danke erstmal für die Zuschrift!

Ich war bisher davon ausgegangen, dass nach der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 die Besatzungsmächte zuständig waren für die Organisation und Verwaltung in ihren Zonen, also auch für die Justiz etc. Wenn diese Gerichtsfälle “ohne Behandlung” durch die Besatzungsmächte nach 1949 nahtlos an die deutsche Justiz übergegangen sind, dann kam das de facto einer “Anerkennung” der NS-Justizurteile durch die Alliierten gleich. Kann man das so sehen?

Die deutsche Justiz bestand ja auch in der Besatzungszeit weiter, natürlich unter alliierter Oberhoheit.

(Tatsächlich fällten soweit ich weiß auch nach der Kapitulation Wehrmachtsgerichte noch eine ganze Weile weiter Todesurteile und vollstreckten sie teils auch noch.)

Die Alliierten erklärten in der Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates zwar, dass „Verurteilungen, die unter dem Hitler-Regime aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen erfolgten,“ aufgehoben werden mussten, überließen die Umsetzung aber der deutschen Justiz, statt sich selbst mit Einzelfällen zu befassen oder z. B. Urteile aufgrund bestimmter Gesetze pauschal als aufgehoben zu erklären. Ich würde das jetzt nicht „Anerkennung“ nennen, auch wenn man natürlich hätte mehr tun können. Der Fokus lag halt woanders.

Die deutsche Justiz wiederum tat sich oft schwer mit der Aufarbeitung von NS-Unrecht, weil zumindest in Westdeutschland viele Juristen der Nachkriegszeit bereits zur Nazi-Zeit Karriere gemacht hatten. Das war zwar eigentlich von den Alliierten nicht gewollt, aber es gab einfach nicht genug unbelastete Juristen.

Ein Gesetz, dass solche Urteile pauschal aufhob, wurde immer wieder versucht, scheiterte aber lange Zeit daran, dass die Verurteilten von vielen Leuten nach wie vor als Verräter gesehen wurden, die zu Recht verurteilt worden waren.

Ein interessanter Wikipedia-Artikel dazu: Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen – Wikipedia

3 „Gefällt mir“