§139 scheint im Dritten Reich eine andere Bedeutung gehabt zu haben als jetzt, nicht mehr feststellb

?

Discussion Question

§139 scheint im Dritten Reich eine andere Bedeutung gehabt zu haben als jetzt, nicht mehr feststellb
Asked by @mschaafberg

Ich würde vermuten, es ist der § 139 RStGB gemeint . - here

(Heute: § 139 StGB - Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten) - here

Hier ist ein interessanter Fall von 1941. Ein Geistlicher beruft sich auf den § 139 RStGB, um geplante Euthanasie-Morde anzuzeigen. - here.


2 „Gefällt mir“