Ich würde vermuten, es ist der § 139 RStGB gemeint . - here
(Heute: § 139 StGB - Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten) - here
Hier ist ein interessanter Fall von 1941. Ein Geistlicher beruft sich auf den § 139 RStGB, um geplante Euthanasie-Morde anzuzeigen. - here.