Frage

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf folgendes: Es gibt in den Ausbürgerungsdateien unfassbar viele Karten von Menschen von damals, die aus der Schweiz stammen. Ganz oft steht mit dabei, das der Mensch nie in Deutschland gelebt hat. Wie können diese Menschen dann ausgebürgert worden sein, wenn diese Menschen keinen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben? Waren das vielleicht Besucher:Innen, oder waren das Pendler:Innen?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu.

Lieben Dank,
Fryda

Hallo Fryda,

aufgrund des Gesetzes von 1933 konnten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die sich im Ausland aufhielten, ausgebürgert werden.

Zudem konnte Personen die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden, welche in den vorherigen Jahren eingebürgert wurden. Weitere Personen, die durch diese Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, verlieren sie dann auch wieder. Dazu würden dann evtl. auch deren Kinder zählen.

Mit der Verordnung im November 1941 kam es dann zu Massenausbürgerungen von jüdischen Personen im Ausland.

Hier ein paar informative Links dazu:

https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19330004&seite=00000480&zoom=2

Viele Grüße,

Gaby